WEITERBILDUNGSFINANZIERUNG BEI PÄDIKO |
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Sie müssen Ihre Weiterbildung bei uns nicht alleine finanzieren. Unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen gibt es z. B. die folgenden Möglichkeiten finanzielle Unterstützung für Fort- und Weiterbildungen bei Pädiko zu beantragen:
Ermäßigungen für Weiterbildungen bei Pädiko gibt es für
- Teilnehmer von Zusatzqualifikationen
- Mitarbeiter/innen von Pädiko
- Arbeitslose und HartzIV-Empfänger/innen und Personen, deren monatliches Nettoeinkommen 1111,- (bei verh. 2222,-) nicht übersteigt
- Schüler/innen
- FÖJ- und FSJler/innen
- Student/innen
- Praktikant/innen
Bitte reichen Sie die entsprechenden Nachweise mit Ihrer Anmeldung ein.

Pädiko e.V. ist nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) als Träger zertifiziert. Bei der Hanseatischen Zertifizierungsagentur HZA, Hamburg, haben wir außerdem Zusatzqualifikationen nach AZWV zertifizieren lassen. InteressentInnen mit einem Bildungsgutschein können sich für alle Zusatzqualifikationen anmelden. Bildungsgutscheine können für AZWV anerkannte Maßnahmen und auch als Einzelfallmaßnahme (bitte fragen Sie Ihren Berater bei der Arbeitsagentur) eingelöst werden. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung kann zur beruflichen Eingliederung oder zur Vermeidung drohender Arbeitslosigkeit notwendig sein. Das gilt auch bei Nachholung eines Berufsabschlusses. Zur Klärung Ihrer Förderungsfähigkeit wenden Sie sich bitte rechtzeitig an Ihre Agentur für Arbeit, denn die Bescheinigung in Form eines Bildungsgutscheins muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen. Weitere Informationen unter www.arbeitsagentur.de
Für Aufstiegsfortbildungen und zur Existenzgründung
Grundsätzlich richtet sich die Gewährung des Meister-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Das Ziel ist es, Berufspraktiker bei einer beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen bzw. sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Aufgrund dieser Ziele ist die Vergabe des Meister-BAföG an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist (z. B. Hochschulabschluss). Eine Altersgrenze besteht nicht. Teilzeitmaßnahmen dürfen insgesamt nicht länger als vier Jahre dauern. Mehr unter http://www.meister-bafoeg.info und http://www.bmwi.de/ oder
in Schleswig-Holstein bei der Investitionsbank des Landes Schleswig-Holstein;
Fleethörn 29-31; 24103 Kiel; Tel.: 04 31/ 99 05-0
für Hamburg bei der Handwerkskammer Hamburg; Goetheallee 9; 22765 Hamburg;
Tel.: 0 40 / 35 90 50Weitere Informationen unter www.meister-bafoeg.info
Für die Ausbildung von Schülern und Studenten gibt es das Berufsausbildungsfördergesetz (BAföG). Das elternabhängige Schüler-Bafög richtet sich an Schülerinnen und Schüler in der Erstausbildung, die das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dieses BAföG wird als Vollzuschuss gezahlt, es muss also nicht zurückgezahlt werden. Sie können die BAföG-Ausbildungsförderung beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- bzw. Kreisverwaltung beantragen. Das elternunabhängige BAföG wird bis zu einem Höchstalter von 30 Jahren gezahlt, jedoch können im Einzelfall Erziehungs- oder Krankenzeiten angerechnet werden. Bei der ersten berufsbildenden Ausbildung muss es sich um einen einzigen zusammenhängenden und auf drei Jahre angelegten Ausbildungsgang handeln. Weitere Informationen unter www.das-neue-bafoeg.de
Wenn Sie ein zu versteuerndes Jahresgehalt nicht über 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro für Verheiratete) haben und mind. 15 Wochenstunden erwerbstätig sind, können Sie alle 2 Jahre einen Prämiengutschein für 50 % der Weiterbildungskosten (maximal 500 Euro) bei Pädiko geltend machen. Prämiengutscheine bekommen Sie bei den Weiterbildungsverbünden oder ähnlichen Institutionen in Ihrer Gemeinde oder Stadt. Weitere Informationen unter www.bildungspraemie.info.
Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Hier werden Beschäftigte in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) finanziell unterstützt. Darunter fallen auch etliche Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung mindestens zwei Tage (16 Stunden) und nicht mehr als 400 Stunden umfasst. Die Seminarstunden müssen nicht an direkt aufeinander folgenden Tagen erbracht werden. Der Antrag muss vor Maßnahmenbeginn der Bewilligungsbehörde vorliegen und beschieden sein.
Weitere Informationen: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB), Fleethörn 29 - 31, 24103 Kiel, Telefon 04 31 / 99 05 22 22, Email: foerderprogramme@ib-sh.de. Die Richtlinien, das Antragsformular, sowie eine Broschüre zum AFBG gibt es im Internet unter: www.ib-sh.de





